Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY (nachfolgend auch Fotograf oder Auftragnehmer genannt).
1.2 MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY erbringt fotografische Leistungen in den folgenden Bereichen:
Hochzeitsfotografie: Reportagen, Portraitaufnahmen und Dokumentation rund um den Hochzeitstag
Eventfotografie: Fotografische Begleitung von Veranstaltungen, Feiern, Firmenevents, Messen und sonstigen Ereignissen
Businessfotografie: Unternehmensportraits, Mitarbeiterfotos, Corporate Reportagen, Produkt und Imageaufnahmen für gewerbliche Zwecke
Diese AGB gelten für alle vorgenannten Leistungsbereiche gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Bereich hingewiesen wird.
1.3 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.4 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber dem Fotografen oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.5 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Fotografen ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch den Fotografen den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.6 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Auftrags oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils vom Fotografen vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder mündlich erfolgen.
2.4 Der konkrete Gegenstand der Beauftragung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Bei Aufträgen im Bereich Businessfotografie umfasst dies insbesondere die vereinbarte Anzahl an Motiven, Personen, Locations sowie den geplanten Verwendungszweck des Bildmaterials.
3 Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche oder Anforderungen, sind diese gegenüber dem Fotografen rechtzeitig zu äußern. Bei Businessproduktionen sind Briefings, Moodboards oder Motivlisten vorab schriftlich einzureichen.
3.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Termins die gewählte Lokalität bzw. der gewählte Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass der Fotograf ein Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Abschluss der Produktion kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist, Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artists, Assistenten) hinzuzuziehen, ist der Fotograf berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist gesondert schriftlich zu vereinbaren.
3.6 Bei Businessproduktionen kann der Kunde vorab eine Motivliste einreichen. Der Fotograf berücksichtigt diese nach Möglichkeit, behält sich jedoch vor, aus gestalterischen oder technischen Gründen von einzelnen Vorgaben abzuweichen. Ein Anspruch auf Umsetzung jedes einzelnen Motivs besteht nicht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4 Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial
4.1 Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum des Fotografen. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben. Jegliche Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage, Filter, Schriftzüge, farbliche Veränderungen etc. oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist nicht gestattet, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt.
4.3 Für jegliche Reklamationen am gelieferten Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern ab Zugriffsmöglichkeit) von 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags und ordnungsgemäß zugegangen.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder vom Fotografen erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang beim Fotografen.
4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch den Fotografen zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
4.7 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und richtet sich nach dem Umfang und der Dauer der jeweiligen Produktion. Es erfolgt eine Selektion der Fotos durch den Fotografen. Unscharfe Aufnahmen, Aufnahmen mit geschlossenen Augen oder doppelte Motive werden sorgfältig aussortiert. Die verbleibenden Aufnahmen werden digital entwickelt, d.h. es erfolgt eine Anpassung gewisser Parameter (Helligkeit, Kontrast, Schärfe, Farbbalance etc.).
4.8 Nach Auslieferung der Dateien hat der Auftraggeber selbst für die Sicherung der Dateien zu sorgen. Der Auftraggeber erklärt, die Funktionalität des Datenträgers innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt zu testen und eine Sicherungskopie der Daten zu erstellen.
5 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail vom Fotografen erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Aufträge annehmen.
5.2 Für Hochzeitsreportagen wird mit der Bestätigungsmail eine Reservierungsgebühr von 30 % des Gesamtbetrages fällig. Diese wird im Falle der vollständigen Auftragsabwicklung angerechnet und bei einer Stornierung einbehalten. Sie dient als Ausgleich dafür, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.Für Eventfotografie und Businessproduktionen wird keine Reservierungsgebühr erhoben. Die Stornierungsregelungen gemäß § 5.3 bis 5.7 gelten jedoch uneingeschränkt für alle Leistungsarten.
5.3 Die Stornierung eines Auftrages ist bis zu 91 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Bei Hochzeitsreportagen wird die Reservierungsgebühr gemäß § 5.2 einbehalten.
5.4 Bei einer Stornierung zwischen 90 und 31 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
5.5 Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin wird das vollständige vereinbarte Honorar fällig. Dies gilt unabhängig vom Grund der Stornierung und unabhängig davon, ob es sich um eine Hochzeit, eine Veranstaltung oder eine Businessproduktion handelt.
5.6 Bucht der Kunde innerhalb eines Kalenderjahres einen Ersatztermin für eine gleichwertige Leistung, werden bereits gezahlte Stornierungsgebühren vollständig darauf angerechnet.
5.7 Wird ein Auftrag durch den Kunden während der Durchführung abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
5.8 Mit Vertragsschluss reserviert der Fotograf die vereinbarte Einsatzdauer exklusiv für den Auftraggeber und lehnt für diesen Zeitraum weitere Anfragen ab. Eine nachträgliche Verkürzung der vereinbarten Einsatzdauer ist daher ausgeschlossen. Eine Erweiterung ist jederzeit möglich, sofern der Ablauf dies ermöglicht und der Fotograf verfügbar ist.
6 Absage durch den Fotografen- Änderungen im Auftragsablauf
6.1 Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Der Fotograf wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY nicht.
6.2 Unwesentliche Änderungen im Produktionsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Aufnahmeortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Auftrag abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY.
7 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen/Hochzeiten
7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen jeder Art (Hochzeiten, Events, Firmenveranstaltungen etc.) weist der Fotograf darauf hin, dass der Kunde (Auftraggeber, Veranstalter, Unternehmen) dafür Sorge zu tragen hat, dass alle anwesenden Personen darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Personen dies nicht wünschen, müssen sie dies dem Veranstalter mitteilen.
7.2 Der Kunde hat den Fotografen darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die nicht fotografiert werden möchten, bei Gruppenaufnahmen etc. nicht zu sehen sind.
7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information der anwesenden Personen und/oder des Fotografen, stellt der Kunde damit den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bezüglich einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend machen.
7.4 Bei Businessproduktionen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass alle abgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstige Personen vorab schriftlich in die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen eingewilligt haben. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für fehlende Einwilligungen, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen.
7.5 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Firmengebäude, Messe, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat das Einverständnis des Eigentümers oder der zuständigen Stelle einzuholen.
7.6 Versäumt der Kunde diese Klärung und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch den Fotografen, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
7.7 MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY wird bei Hochzeiten und exklusiv gebuchten Eventproduktionen der einzige professionelle Fotograf sein, der engagiert wird, und soll Priorität haben bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung vor allen anderen Privatpersonen, Fotografen, Videografen und sonstigen Dienstleistern. Bei Businessproduktionen gilt dies entsprechend für den vereinbarten Aufnahmebereich und Zeitraum.
7.8 Der Fotograf behält sich das Recht vor, bei Verwendung von Lasern seitens des DJs oder der Location das Fotografieren einzustellen. Sollte der Auftraggeber auf eine Fortführung der Arbeit trotz weiterer Verwendung des Lasers bestehen, haftet dieser für etwaige entstehende Schäden an den Kamerasensoren des Fotografen und seiner Erfüllungsgehilfen.
8 Allgemeine Hinweise für Aufträge
Als Kunde von MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und zu beachten:
8.1 Sie sollten spätestens 15 Minuten vor dem angesetzten Termin am vereinbarten Aufnahmeort erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt dem Fotografen, davon im Einzelfall abzuweichen.
8.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
8.3 Bitte denken Sie daran, bei längeren Produktionen genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen. Bei mehrtägigen Businessproduktionen ist die Verpflegung des Fotografen durch den Auftraggeber sicherzustellen, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
8.4 Fotoaufnahmen, insbesondere im Außenbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und eine Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind Beanstandungen unverzüglich dem Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
9 Bearbeitung der angefertigten Bilder
9.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch den Fotografen grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche (z.B. Veränderungen der Körperform wie das Verschlanken von Armen oder Gesicht, Verkleinern der Nase, Entfernen von Hautunreinheiten oder das optische Reduzieren des Körpergewichts um mehrere Kilogramm) stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und vergüten muss.
9.2 Bei Businessproduktionen kann der Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs eine standardisierte Retusche (z.B. Hautretusche für Portraitfotos) beauftragen. Der genaue Umfang ist im Angebot zu definieren.
9.3 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bezüglich einer anderen Bearbeitung zu äußern.
9.4 Ein Reklamationsrecht bezüglich der bearbeiteten Bilder besteht von 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.
10 Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
10.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz, die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Eine Verwendung als Profilbild in sozialen Medien ist gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
10.3 Bei Bewerbungsfotos zählt die Versendung an potenzielle Arbeitgeber zur üblichen Verwendung.
10.4 Für Businessfotografie gilt abweichend von Ziffer 10.2: Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich ausschließlich nach der im Angebot oder in einer gesonderten Lizenzvereinbarung getroffenen Regelung. Typische Nutzungsrechte für Businessfotografie umfassen die Verwendung auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Medien zu gewerblichen Zwecken, in Printmedien sowie in der internen und externen Unternehmenskommunikation, jeweils nur soweit ausdrücklich vereinbart. Nicht vereinbarte Nutzungsarten sind ohne gesonderte schriftliche Zustimmung und Vergütung unzulässig.
10.5 Möchte der Kunde Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, die ursprünglich für den privaten Gebrauch erstellt wurden (z.B. Hochzeitsfotos auf der Unternehmenswebsite, zu Werbezwecken, auf Flyern oder in sozialen Medien zu gewerblichen Zwecken), muss dies gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden.
10.6 Der Fotograf räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechteinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützten Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
10.7 Beim Fotografieren verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind, beim Fotografen.
10.8 Auf Anfrage durch den Fotografen ist der Kunde verpflichtet, diesem Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
10.9 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde den Fotografen wie folgt als Urheber benennen: MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY – martinkoch-fotografie.de. Die Urheberbenennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen.
10.10 Eine Veröffentlichung in sozialen Medien ist für Privatpersonen ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Für Unternehmen und gewerbliche Auftraggeber gilt der im Angebot vereinbarte Nutzungsumfang. Abweichungen sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.
10.11 MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen und die Fotos auch Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern dies als Eigenwerbung für den Fotografen dient. Bei Businessproduktionen kann der Auftraggeber einer Veröffentlichung zu Eigenwerbungszwecken schriftlich widersprechen; in diesem Fall ist eine entsprechende Vereinbarung im Angebot zu treffen.
10.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen.
11 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
11.1 Für MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY vorgesehene Liefertermine und Fristen bezüglich der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen. Bei Businessproduktionen mit vereinbarten Abgabeterminen (z.B. für Kampagnenstarts oder Messeauftritte) können abweichende Fristen schriftlich vereinbart werden.
11.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch den Fotografen setzt voraus, dass der Fotograf sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen, Freigaben oder sonstigen Beiträge, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens des Fotografen nicht zu vertreten sind, verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
11.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen am vereinbarten Ablauf (insbesondere Zeitplan, Location, Ansprechpartner und Kontaktdaten) umgehend an den Fotografen weiterzuleiten. Für etwaige Schäden, die aufgrund falsch vorliegender Daten entstehen, trägt der Fotograf keine Haftung.
11.4 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
12 Vergütungsmodalitäten
12.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot vom Fotografen genannten Honorare.
12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis entstanden.
13 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
13.1 Die Rechnungsstellung durch den Fotografen erfolgt nach vollständiger oder teilweiser Erbringung der Leistung.
13.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich der Fotograf sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigten Produkten oder sonstigen Leistungen vor.
13.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Fotograf, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
14 Übertragung des Vertrages
MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung des Fotografen für die Leistungen bleibt unberührt.
15 Vertraulichkeit
15.1 Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
15.2 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
15.3 Bei Businessproduktionen verpflichtet sich der Fotograf darüber hinaus, Informationen über interne Unternehmensabläufe, Produkte, Strategien oder sonstige vertrauliche Geschäftsinformationen, die ihm im Rahmen der Produktion zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Erfüllung des Auftrages zu verwenden.
16 Haftung und Verjährung
16.1 Der Fotograf haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16.2 Im Übrigen ist die Haftung des Fotografen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
16.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Website von MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
16.4 Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen, es sei denn, es liegt ein entsprechender Property Release oder Model Release vor.
16.5 Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch den Fotografen erstellten Bildern und Texten entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
16.6 Wird der Fotograf von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Fotografen von der Haftung frei und erstattet dem Fotografen sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch des Fotografen bleibt hiervon unberührt.
16.7 Für den Verlust von Daten haftet der Fotograf nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
16.8 Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen.
16.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber dem Fotografen verjähren, außer bei Vorsatz, nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
16.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber dem Fotografen verjähren, außer bei Vorsatz, nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
16.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter des Fotografen sowie Dritte, die durch den Fotografen eingeschaltet wurden.
17 Aufbewahrung der Rohdaten und Haftung für Bilderqualität
17.1 Der Fotograf darf die digitalen Rohdaten bis zu 4 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, eine Kopie der Bilder für etwaigen Datenverlust des Auftraggebers vorzuhalten. Der Auftraggeber hat selbst für eine Sicherung der Daten zu sorgen.
17.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet der Fotograf nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.
17.3 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
18 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
(gilt ausschließlich für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge)
Widerrufsrecht
Sofern ein Widerrufsrecht besteht, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Martin Koch Photography, Am Steinbruch 10, 67685 Weilerbach, eMail: kontakt@martinkoch-fotografie.de, Mobiltel. 0176-23463550) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
19 Schadensersatz und Vertragsstrafe
19.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an den Fotografen zu zahlen.
19.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen erfolgenden) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des Vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
19.3 Bei Businessproduktionen, bei denen Nutzungsrechte für konkrete Verwendungszwecke vereinbart wurden, gilt die Nutzung für nicht vereinbarte Zwecke (z.B. Weitergabe an Partnerunternehmen, Verwendung in nicht vereinbarten Medien oder Märkten) als unerlaubte Nutzung im Sinne von Ziffer 19.2.
20 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
20.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
20.2 MARTIN KOCH PHOTOGRAPHY nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
20.3 Erfüllungsort ist Weilerbach. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Kaiserslautern.
20.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
20.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
20.6 Händische Änderungen und Eintragungen innerhalb dieses Vertrages sind unwirksam, ausgenommen hiervon sind der Ort und das Datum der Unterschriften sowie die Unterschriften selbst.
20.7 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Stand der AGB Juni 2026